Uwe Petry
zur
Person
Vita:
Geb. 1964 in Frankfurt/Main
Fahrlehrer seit 1986
Studium zum Bauingenieur im Schwerpunkt Verkehrswesen in Darmstadt 1989 - 1995
Tätigkeiten als
Verkehrsplaner:
1995 - 1997 Straßenbahn- und Busnetzplanung in Frankfurt, Jerusalem und
London für die Firma Lahmeyer international in Frankfurt.
1997 - 2002 Radverkehrsbeauftragter im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Seit 2001 Mitarbeit in der Forschungsgesellschaft (FGSV) zu den Themen ERA2006
und den Hinweisen zum Radverkehrsparken (seit 2005)
2002 Gründung des Planungsbüro VAR (Verkehrs-Alternative Rad)
Themenschwerpunkte:
Forschung und Weiterentwicklung des Radverkehrs als wichtigen Bestandteil zur
Aufrechterhaltung der Mobilitätsbedürfnisse.
Auf- und Ausbau von Radverkehrsnetzen und Erstellung von Radverkehrsrahmenplänen.
Zusammenführung der Belange des Alltags- und Freizeitradverkehrs. Planung
von Radverkehrsnetzen, Umsetzung der Radwegweisung, Detailplanung und Durchführung
von Seminaren und Moderation (z.B. Runde Tische Radverkehr und Agenda 21 Prozesse.
zum
Projekt
Komplexe Radverkehrsnetze
in Ballungsräumen
1. Radverkehrsplanung in
Abhängigkeit der Raumstruktur
- Ländlicher Raum mit Dorfstrukturen bis 5 - 20.000 Einwohner
- Verdichteter Raum mit Stadtstruktur bis 20 - 50.000 Einwohner
- Städtische Räume ab 50 - 100.000 Einwohner
- Großstädte ab 100.000 Einwohner
2. Entwicklung und Zusammenführung
der verschiedenartigen Netzstrukturen
- Alltagsbelange
- Freizeitbelange
- Sicherheitsansprüche (u. a. Schülerradverkehr)
- Komfortmaßstäbe der Nutzer
- Radverkehrsführung im Hauptstraßennetz
3. Duale Führung des
Radverkehrs
- Verkehrserfahrene versus ungeübte
- Landschaftlich reizvoll versus nicht alltagstauglich
4. Koordinierung der Kooperationspartner
Die Planung des Radverkehrs leidet unter dem breiten Spektrum der Zuständigkeiten.
Die Entscheidungsträger auf der horizontalen Ebene - in der Verwaltung
- als auch in der vertikalen Ebene - gesetzliche Rahmenbedingungen - bieten
viele Chancen - die es zu nutzen gilt - aber auch viele Hemmnisse. Das nachstehende
Schaubild soll die Bandbreite der Zuständigkeiten von einem hessischen
Beispiel aufzeigen.
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